Trainingsbetrieb ab sofort unter 3G-Bedingungen

Liebe Aktive des Stolberger Schwimmvereins,

entsprechend der am Freitag, 04.03.22 in Kraft getretenen Regelungen für die Ausübung von Sport, gilt ab sofort und entsprechend eines Vorstandsbeschlusses, auch bei unserem Trainingsbetrieb für alle Teilnehmer*innen ab dem 18.Geburtstag die 3G-Regel (genesen oder geimpft oder getestet).

Für jüngere Aktive besteht keinerlei Nachweispflicht.

Nichtsdestotrotz gilt der Appell an alle, sich eigenverantwortlich und regelmäßig selbst zu testen oder testen zu lassen, um Infektionen in den Trainingsgruppen weiterhin erfolgreich zu vermeiden.

Auch das Aussetzen des Trainings bei Kontakt zu Infizierten, Symptomen und eigener Infektion sollte weiterhin verbindlich und so vorbildlich wie bisher eingehalten werden.

Bitte unterstützt diesen ersten Schritt zur Normalität – für euch und für eure Vereinskollegen*innen!

Vielen Dank für euer Mitwirken!

Euer Vorstand

Kinder und Jugendliche erhalten ab Montag, 07.03. ohne Einschränkungen Zutritt zur Schwimmhalle

Liebe Freunde*innen des Schwimmsportes,

ab morgen, Freitag 04.03.2022, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.

Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin wie folgt:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen und müssen keinerlei Nachweis über Immunisierung oder negative Testung erbringen.
  • Schüler*innen ab 18 Jahren können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Euer Vorstand