„3G“-Regel für Einlass in Schwimmhalle erforderlich!!

Liebe Mitglieder, liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,

liebe Eltern,

wir machen darauf aufmerksam, dass ab heute, Montag, 11.10.2021 bis einschließlich Sonntag, 24.10.2021 Schülerinnen und Schüler auf Grund der Herbstferien NICHT automatisch als getestet gelten, da im genannten Zeitraum keinerlei Schultestungen stattfinden.

Wenn ihr/ Ihr Kind in den Herbstferien am Training teilnehmen möchte(t), ist ein offizieller Schnelltestnachweis oder der Nachweis über eine Impfung bzw. ein Genesenenbescheid zwingend erforderlich für den Einlass in die Schwimmhalle!

Kann unseren Übungsleitern ein solcher nicht vorgelegt werden, dürfen wir Ihrem Kind keinen Einlass in die Schwimmhalle gewähren!

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis, dass wir an diese offiziellen Verordnungen der Landesregierung gebunden sind!

Euer Vorstand