Kinder und Jugendliche erhalten ab Montag, 07.03. ohne Einschränkungen Zutritt zur Schwimmhalle

Liebe Freunde*innen des Schwimmsportes,

ab morgen, Freitag 04.03.2022, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.

Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin wie folgt:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen und müssen keinerlei Nachweis über Immunisierung oder negative Testung erbringen.
  • Schüler*innen ab 18 Jahren können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Euer Vorstand